Staatliche Wirtschaftsschule

Bad Windsheim

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Anmeldebogen 2010

NEU:

Informationen zur Dreistufigen Wirtschaftsschule

Das Bildungsangebot der Wirtschaftsschule richtet sich an Schüler, die an wirtschaftskundlichen Fragen interessiert sind, sich fundierte Kenntnisse in der Daten- und Textverarbeitung aneignen wollen und eine erweiterte Allgemeinbildung anstreben. Neben der theoretischen Bildung ist in besonderem Maße auch die praktische Anwen-dung der wirtschaftlichen Kenntnisse im Rahmen der Übungsfirmenarbeit und Projektarbeit Bildungsziel der Wirtschaftsschule.

Die Möglichkeit, nach der 8. Jahrgangsstufe zwischen den Wahlpflichtfächern Übungsfirmenarbeit und Mathematik wählen zu können, trägt der jeweiligen Schülerneigung Rechnung.

Aufnahmebedingungen in die Eingangsklasse (8. Jahrgangsstufe)

Für Schüler aus der Hauptschule:
• Besuch der 7. oder 8. Klasse der Hauptschule,
• am 30. Juni des Übertrittsjahres noch nicht 16 Jahre alt und
• Bestätigung der Eignung für die Wirtschaftsschule bzw. für die Realschule im Übertrittszeugnis der Hauptschule oder
• Bestehen des Probeunterrichts Anfang Mai (Aufnahmeprü-fung) in Deutsch und Mathematik oder
• Schüler des M-Zuges der Hauptschule, wenn sie die Vorrü-ckungserlaubnis in die 8. Klasse erhalten haben.

Für Schüler aus einer Realschule oder eines Gymnasiums:
• mindestens der Besuch der vorausgehenden Jahrgangsstufe,
• am 30. Juni des Übertrittsjahres noch nicht 16 Jahre alt und
• die Vorrückungserlaubnis in die 8. Jahrgangsstufe bzw. im Jahreszeugnis der 7. Jahrgangsstufe des Gymnasiums / der Realschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathema-tik mindestens die Note 4 oder
• Bestehen des Probeunterrichts Anfang September in Deutsch und Mathematik.

Anmeldung:
Die Schüler werden von einem Erziehungsberechtigten im Sekretariat der Schule angemeldet.

Im Original vorzulegen sind:
• das Übertrittszeugnis der Hauptschule / oder
• das Jahreszeugnis des Gymnasiums bzw. der Realschule
• die Geburtsurkunde
• ein aktuelles Passbild
• bei Alleinerziehenden: die Erziehungsberechtigung

Anmeldefristen für die Anmeldung im Sekretariat der Staatlichen Wirtschaftsschule:

Anmeldezeit für Hauptschüler: 15.03.2010 bis 26.03.2010

Verlängerte Öffnungszeiten für diesen Zeitraum: 10:00 Uhr - 17:00 Uhr

Anmeldezeit für Schüler aus weiterführenden Schulen:

Sie können sich spätestens bis zum Ende des Schuljahres anmelden. Eine vorläufige Anmeldung sollte jedoch so frühzeitig wie möglich erfolgen!


Informationen zur Vier- und Zweistufigen Wirtschaftsschule

Anmeldung an die 4-stufige Wirtschaftsschule

 

Anmeldung an die 2-stufige Wirtschaftsschule

Das Sekretariat ist während der

Anmeldezeit für Hauptschüler vom:

 

15.03.2010 bis 26.03.2010

 

wie folgt geöffnet:

Montag bis Freitag: 10:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

Geburtsurkunde

Passbild

Übertrittszeugnis

ev. Erziehungsberechtigung
(alles im Original)

Für Schüler aus weiterführenden Schulen besteht die Möglichkeit zur Anmeldung bis spätestens Ende des Schuljahres.

 

 

Interessenten können sich ab Ausgabe der Zwischenzeugnisse jederzeit anmelden, spätestens jedoch bis Ende des Schuljahres!

 

Öffnungszeiten des Sekretariats:

Montag bis Freitag: 7:30 Uhr - 11:15 Uhr

 

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

Geburtsurkunde

Passbild


Zwischenzeugnis der 9. Klassen oder Zeugnis über den erfolgreichen Hauptschulabschluss

Zeugnis über den Qualif. Hauptschulabschlass
(alles im Original)

Aufnahmebedingungen in die Eingangsklassen

(7. Jahrgangsstufen)

 

Aufnahmebedingungen

(Z-Klassen)

Für Schüler aus der Hauptschule:
Besuch der 6. oder 7. Klasse der Hauptschule,
noch nicht 15 Jahre alt am 30. Juni des Über-
trittsjahres und Bestätigung der Eignung für die Wirtschaftsschule bzw. für die Realschule im Übertrittszeugnis oder Bestehen des Probe-unterrichts 3./4./5. Mai (Aufnahmeprüfung) in Deutsch und Mathematik.

Für Schüler aus einer Realschule oder eines Gymnasiums:
mindestens der Besuch der vorausgehenden Jahrgangsstufe,
am 30. Juni des Übertrittsjahres noch nicht 15 Jahre alt und
die Vorrückungserlaubnis in die 7. Jahrgangsstufe bzw. im Jahreszeugnis der 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums/der Realschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens die Note 4 oder
Bestehen des Probeunterrichts Anfang September in Deutsch und Mathematik.

- Aufgenommen werden können Schüler,
die den qualifizierenden Hauptschulabschluss
nachweisen und im Fach Englisch in der Abschlussklasse der Hauptschule mindestens die
Note 3 erreicht haben.


- die die 9. Klasse des Gymnasiums bzw. der
Realschule mit Erfolg durchlaufen haben
(oder
mindestens die Noten 4 in den Fächern Deutsch und Englisch im Jahreszeugnis erzielt haben).